Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)


Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) von 1957, das deutsche Kartellgesetz (mit der 7. Kartellrechtsnovelle, zuletzt geändert am 18.12. 2007), dient dem Schutz des freien Wettbewerbs, indem es Wettbewerbsbeschränkungen durch bestimmte Absprachen oder Maßnahmen untersagt.

Horizontale Wettbewerbsbeschränkungen werden durch Unternehmer auf gleicher Wirtschaftsstufe herbeigeführt, vertikale sind solche, die zwischen Unternehmen auf verschiedenen Wirtschaftsstufen vereinbart werden. Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sucht den freien Wettbewerb durch folgende Regelungen zu sichern:

  • Grundsätzliches Verbot von Kartellverträgen (Kartell) und sonstigen abgestimmten und wettbewerbsbeschränkenden Verhaltensweisen
  • Fusionskontrolle von Unternehmen mit marktbeherrschender Stellung sowie Verbot des Missbrauchs von Marktmacht (Missbrauchsaufsicht)
  • Verbot von Diskriminierung und Behinderung
  • Verbot des Verkaufs unter Einstandspreis
  • grundsätzliches Verbot der Preisbindung


War die Erklärung zu "Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)" hilfreich? Jetzt bewerten:

Weitere Erklärungen zu