Gebietskartell

Ein Gebietskartell ist dadurch gekennzeichnet, dass die teilnehmenden Unternehmen die Region in der sie agieren in bestimmte Gebiete aufteilen. Jedes Unternehmen beherrscht dann eines der Teilgebiete.

Das Problem bei einem Gebietskartell besteht darin, dass kein Wettbewerb in den unterteilten Regionen stattfinden kann, da die Unternehmen die volle Kontrolle über angebotene Waren, Mengen und Preise haben. Durch die fehlende Konkurrenz erleiden die Verbraucher einen Nachteil.

Die Gebiete können bei einer solchen Aufteilung unterschiedlicher Art sein. Sie können sich auf ganze Bundesländer beziehen (bei bundesweit agierenden Unternehmen) oder auf einzelne Stadtteile bei regionalem Schwerpunkt der Akteure.

Gebietskartelle sind nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (§1 GWB) verboten und werden vom Kartellamt bekämpft.


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