Garantieleistungspolitik

Defenition Garantieleistungspolitik

Die Garantieleistungspolitik ist eine Form der Produktpolitik. Garantiezusagen verschaffen Produkten einen Konkurrenzvorteil, wenn sie potentielle Kunden eher überzeugen, d. h. als Verkaufsargument dienen.

Sie sind besonders bedeutsam bei technisch komplizierten und hochwertigen Gütern, z. B. hinsichtlich der einwandfreien Funktionsfähigkeit bei Personenkraftwagen in Bezug auf die Karosserie-Durchrostung bzw. der Lack-Haltbarkeit.

Garantie

Die Garantie ist von der Gewährleistung zu unterscheiden. Diese bedeutet, dass der Verkäufer dem Käufer gegenüber dafür haftet, dass die verkaufte Ware im Zeitpunkt der Übergabe nicht mit Mängeln behaftet ist, die den Wert oder die Funktion der Ware mindern bzw. unmöglich machen.

Gewährleistungsrechte

Die Gestaltung der Gewährleistungsrechte erfolgt durch die Formulierung von Garantiebedingungen von Seiten des Verkäufers. Mit diesem Garantieversprechen übernimmt der Verkäufer die Verpflichtung, für einen evtl. entstehenden Schaden einzutreten. Diese ist Bestandteil des Kaufvertrages.

Falls der Verkäufer oder der Hersteller eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernimmt, so stehen dem Käufer im Garantiefall neben den gesetzlichen Gewährleistungsansprüchen auch die Rechte aus der Garantie zu. Die Garantieansprüche bestehen zu den in der Garantieerklärung und der einschlägigen Werbung angegebenen Bedingungen gegenüber demjenigen, der die Garantie eingeräumt hat (vgl. § 443 Abs. 1 BGB).

Händlergarantie

Die Händlergarantie kann entweder zusätzlich oder anstelle der gesetzlichen Gewährleistungspflicht des Verkäufers vereinbart werden. In beiden Fällen muss die Vertragsgestaltung den Anforderungen der §§ 305 ff. BGB entsprechen.

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