Im Gegensatz zu den Ausbildungskosten sind Fortbildungskosten Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit. Fortbildungskosten sind Aufwendungen, die ein ArbN leistet, um seine Kenntnisse und Fertigkeiten im ausgeübten Beruf zu erhalten, zu erweitern oder den sich ändernden Anforderungen anzupassen.
Fortbildungskosten im Steuerrecht
War die Erklärung zu "Fortbildungskosten im Steuerrecht" hilfreich? Jetzt bewerten:
Weitere Erklärungen zu Steuern
- Einkommensteuer: Werbungskosten, Sonderausgaben und Außergewöhnliche Belastungen
- Ertragshoheit
- Konkurrierende Gesetzgebung
- Erhebungsverfahren
- Ort der Geschäftsleitung im Steuerrecht
- Rechtsquellen
- Transparenzprinzip
- Synthetische Steuer
- Steuerverstrickung
- Schedulensteuer
- Einfuhrumsatzsteuer (Erwerbsteuer)
- Leistungsfähigkeitsprinzip
- Was ist Steuerhinterziehung und Schwarzgeld?
- Einkommensteuerveranlagung
- Aufwandsteuern