First In – First Out (FIFO)

Auch bekannt als: FiFo-Prinzip

First In – First Out (FIFO) ist ein Verfahren, welches in der Lagerhaltung angewendet wird und bei dem zuerst hergestellte oder angeschaffte Produkte als erstes wieder entnommen werden.

Definition / Erklärung

Bei der FIFO-Methode handelt es sich um ein Bewertungsvereinfachungsverfahren. Dabei werden zuerst erworbene Elemente auch zuerst veräußert oder verbraucht. So wird versucht, länger gelagerte Vermögensgegenstände als erstes zu verwenden.

Am bekanntesten ist die FIFO-Methode in der Lebensmittel-Branche. So verringert sich durch die Anwendung das Risiko, dass Lebensmittel mit überschrittenem Mindesthaltbarkeitsdatum noch auf Lager sind.

Angewendet wird First In – First Out bei sinkenden Preisen, während bei steigenden Preisen ein Verstoß gegen das Niederstwertprinzip vorliegt. Das Verfahren ist handelsrechtlich für die Bilanzierung zugelassen, steuerrechtlich ist es jedoch nicht erlaubt (das LIFO-Verfahren ist erlaubt).

Gründe für die Anwendung der Methode

  • wird für die Ermittlung von Herstellungs- und Anschaffungskosten verwendet
  • höherer Gewinn bei sinkenden Preisen, da die niedrigeren und neuen Beschaffungspreise angesetzt werden
  • FIFO-Methode unterstellt grundsätzlich, dass zuletzt erworbene Produkte auf Lager sind

Beispiel der FIFO-Methode

Ein Bauhaus kauft am 14. Februar eine Stichsäge für 83,00 EUR und am 27. Juni für 85,00 EUR. Während dem Geschäftsjahr wird eine Stichsäge an den Kunden für 89,00 EUR verkauft.

Findet das FIFO-Verfahren Anwendung, so ist am Bilanzstichtag 31. Dezember die Stichsäge für 85,00 EUR noch auf Lager und wird mit 85,00 EUR bewertet. Liegt der Marktwert der Stichsäge zum 31. Dezember bei 84,00 EUR wird die Stichsäge aufgrund dem Niedertstwertprinzip mit 84,00 EUR bewertet.

Gewinnauswirkung in der einfachen Gewinn- und Verlustrechnung (GuV):
Umsatzerlöse 89,00 EUR
– Aufwendungen für bezogene Waren 83,00 EUR
= Rohgewinn 7,00 EUR

Gewinnauswirkung bei der Durchschnittsbewertung:
Umsatzerlöse 89,00 EUR
– Aufwendungen für bezogene Waren 84,00 EUR ((83,00 EUR + 85,00 EUR) : 2)
= Rohgewinn 5,00 EUR

Zusammenfassung

  • First In – First Out (FIFO) ist Verfahren aus der Lagerhaltung
  • zuerst hergestellte oder angeschaffte Produkte werden zuerst verbraucht
  • FIFO ist handelsrechtlich zulässig, aber nicht steuerrechtlich


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