Finanzierungsgrundsätze

Finanzierungsgrundsätze zielen auf die Solidität betrieblicher Finanzierung ab. In Bezug auf die vertikale Kapitalstruktur wird gefordert, dass das Eigenkapital den gleichen Anteil an der Finanzierung leisten soll wie das Fremdkapital, folglich die Hälfte des Kapitalbedarfs decken soll.

Tatsächlich liegt die durchschnittliche Eigenkapitalquote aller Unternehmen in der Bundesrepublik unter 25%, in einigen Branchen sogar unter 10%.

Eine andere Sichtweise vermitteln die Regeln zur horizontalen Kapital-Vermögensstruktur:

Die „Goldene Finanzierungsregel“ verlangt, daß langfristig genutzte Vermögensgegenstände auch langfristig finanziert werden, kurzfristig im Betrieb verbleibende Vermögensgegenstände dagegen kurzfristig finanziert werden.

Die „Goldene Bilanzregel“ verlangt in ihrer engsten Form, dass das Anlagevermögen durch das Eigenkapital finanziert werden soll. In einer weiteren Fassung wird verlangt, dass das Anlagevermögen zuzüglich des eisernen Bestandes durch das Eigenkapital sowie das langfristige Fremdkapital finanziert wird.

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