Finanzierung im Steuerrecht

Finanzierung ist die Beschaffung von Mitteln zur Durchführung von Investitionen. Sie kann nach dem Kriterium der Mittelherkunft in Innen- und Außenfinanzierung (Innenfinanzierung im Steuerrecht; Außenfinanzierung im Steuerrecht) und nach dem Kriterium der rechtlichen Stellung der Kapitalgeber in Eigen- und Fremdfinanzierung eingeteilt werden.

Von der Finanzierungsform hängt die steuerliche Belastung der Unternehmung für diesen Bereich ab. Das Ziel einer aus den allgemeinen Unternehmenszielen abgeleiteten Finanzierung ist die Realisierung des finanziellen Gleichgewichts in langer und kurzer Sicht. Der Kapitalbeschaffungsvorgang wird durch steuerliche Vorschriften beeinflusst. Bewertungsvorschriften, die eine Gewinnverlagerung auf spätere Perioden ermöglichen, unterstützen die Finanzierung.

Dem Betrieb stehen dadurch die für die Steuerzahlung vorgesehenen Mittel länger zur Verfügung. Beispiele für diese Steuerstundungen sind die Zulassung steuerfreier Rücklagen, degressiver Abschreibungen und die Anerkennung von Pensionsrückstellungen oder die Ausübung von Aktivierungswahlrechten. Mit einer Steuerstundung gehen Liquiditäts- und Zinsvorteile einher.

Steuerersparnisse ergeben sich durch Progressionswirkungen (Steuerbilanzpolitik), Tarifermäßigungen, Investitionszulagen und Investitionsprämien. Bei der laufenden Besteuerung bestehen Belastungsunterschiede zwischen der Eigen- und der Fremdfinanzierung.


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