Externe Personalbeschaffung

Die externen Beschaffung des Personals erfolgt vom außerhalb des Unternehmens liegenden Arbeitsmarkt.

 

 

 

Wege der externen Personalbeschaffung können sein:

Öffentliche Arbeitsvermittlung

Öffentliche Arbeitsvermittlung – Die Bundesagentur für Arbeit unterhält 180 Agenturen für Arbeit mit 657 Geschäftsstellen, Fachvermittlungsstellen (für besonders qualifizierte Führungskräfte) und die Zentralstelle für Arbeitsvermittlung (insbesondere für Akademiker).

Stellenanzeige

Stellenanzeige – Sie kann eine offene Stellenanzeige oder Anzeige eines Personalberaters sein bzw. eine Chiffreanzeige, die ohne die Nennung des Inserenten-Namens veröffentlicht wird und nur in Ausnahmefällen zu empfehlen ist, z. B. wenn der Arbeitsplatz noch besetzt ist oder die Konkurrenz nichts von der Besetzung erfahren soll. Die Bedeutung der Stellenanzeige bei der externen Personalbeschaffung ist sehr hoch.

Personalleasing

Personalleasing – Dabei stellt ein Unternehmen (Verleiher) einem anderen Unternehmen (Entleiher) Leiharbeitnehmer im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung zur Verfügung, was sich vor allem im Verwaltungsbereich und im gewerblichen Bereich anbieten kann.

Personalberater

Personalberater – Er ist ein externer Experte, der gegen Entgelt z. B. Stellenanzeigen formuliert, Bewerbungsunterlagen bewertet, bei Vorstellungsgesprächen mitwirkt und bei der Einstellung berät. Wenn er Personen in Unternehmen mit dem Ziel einer Abwerbung direkt anspricht, wird er Head hunter genannt. Personalberater sind von Unternehmensberatern abzugrenzen. Die Unternehmensberatung ist ein Teilbereich des Consulting, das betriebswirtschaftliche Problemstellungen aufarbeitet. Für die Consulting-Branche wird ein hoher Intemationalisierungsgrad prognostiziert.

Private Arbeitesvermittlung

Private Arbeitesvermittlung – Sie ist möglich, seitdem das Vermittlungsmonopol der Bundesagentur für Arbeit aufgehoben wurde und darf eine Vergütung nur vom Arbeitgeber und nicht vom Arbeitssuchenden fordern, auch wenn entgegenstehende Vereinbarungen getroffen werden. Sie muss im Vermittlungsvertrag schriftlich vereinbart werden. Ihre Höhe darf 12 % des Arbeitsentgeltes nicht übersteigen. Mit der Zulassung privater Arbeitsvermittler sollen die Vermittlungseffizienz erhöht und das Leistungsangebot der Arbeitsvermittlung verbessert werden.

Weitere externe Beschaffungswege können Mitarbeiter, Schulkontakte, Aushänge am Werkstor, Plakatierung, Rundfunk und Fernsehen, Unternehmensbesichtigungen, Abwerbung sein.

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