Europäisches Steuerrecht

Das Europäische Steuerrecht umfasst im Kern das Gemeinschaftsrecht und das europäisierte nationale Steuerrecht der EU-Staaten. Dies ist ohne Vorbild und bleibt ohne wesentliche Anknüpfungspunkte an Völkerrechtstheorien. Es stellt sich als Recht sui generis dar, mit einer Verzahnung der Rechts- und Verfassungsordnungen souveräner Staaten.

Zugleich sind die Steuersysteme in Europa relevant, die Länder betreffen, welche nicht oder noch nicht der EU angehören, z. B. Norwegen, die Schweiz. Die gesamten steuerlichen Außenbeziehungen der EU zu den sog. Drittländern sind noch kaum Gegenstand von Untersuchungen. Im Vordergrund steht das Gemeinschaftsrecht und das europäisierte Steuerrecht (Europäisierung) aller EU-Länder (vgl. einzelne Staaten).

Dem EuGH kommt im gegenwärtigen Prozess eine überragende Rolle zu. Er bezieht in seine Rechtsprechung auch übergeordnete Prinzipien ein. Zu beurteilen ist das Primärrecht und das Sekundärrecht zwischen Konvergenz und Divergenz, zwischen Punktharmonisierung und Subsidiarität.


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