Die Essigsäuresteuer gehört zu den abgeschafften Steuern. Sie wurde 1909 im Rahmen des Branntweinsteuergesetzes eingeführt. Seit 1949 war sie Bundessteuer. Sie war eine Verbrauchsteuer auf Essigsäure. Wegen ihres geringen Aufkommens wurde sie zum 1.1.1981 abgeschafft.
Essigsäuresteuer
War die Erklärung zu "Essigsäuresteuer" hilfreich? Jetzt bewerten:
Weitere Erklärungen zu Steuern
- Einkommensteuer: Werbungskosten, Sonderausgaben und Außergewöhnliche Belastungen
- Ertragshoheit
- Konkurrierende Gesetzgebung
- Erhebungsverfahren
- Ort der Geschäftsleitung im Steuerrecht
- Rechtsquellen
- Transparenzprinzip
- Steuerverstrickung
- Synthetische Steuer
- Schedulensteuer
- Einfuhrumsatzsteuer (Erwerbsteuer)
- Leistungsfähigkeitsprinzip
- Was ist Steuerhinterziehung und Schwarzgeld?
- Einkommensteuerveranlagung
- Aufwandsteuern