Erhaltungsaufwand

Aufwendungen, die zur Erhaltung von Wirtschaftsgütern getätigt werden, insbesondere zur Instandhaltung und Instandsetzung, sind Erhaltungsaufwand. Sie sind bei der steuerlichen Gewinnermittlung im Jahr der Entstehung in voller Höhe als Betriebsausgaben abzugsfähig.

Die Abgrenzung zu den Herstellungskosten ist von steuerlicher Relevanz, da diese aktiviert und über die Nutzungsdauer abgeschrieben werden müssen. Erhaltungsaufwand liegt dann vor, wenn die Wesensart des Wirtschaftsgutes nicht geändert wird, das Gut in einem gewöhnlichen Zustand erhalten werden soll oder die Aufwendungen in regelmäßigen Abständen anfallen (z. B. Wartung).


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