Einzelwertberichtigung

Auch bekannt als: Wertberichtigung auf Forderungen

Die Einzelwertberichtigung ist eine Methode aus der Finanzbuchhaltung (Rechnungswesen) um Forderungen eines Unternehmens, die ein hohes Ausfallrisiko besitzen, neu zu bewerten.

Definition / Erklärung

Die Einzelwertberichtigung (EWB) dient einer verbesserten Bewertung des Unternehmens im Zuge der Erstellung einer Bilanz. Gegenstand der Bewertung sind Forderungen, die ein Unternehmen gegen Dritte hat. Die Forderungen werden hinsichtlich eines Ausfallrisikos, einzeln untersucht. Dabei wird das Risiko konkret bestimmt und als Betrag wertmindernd gegen die Höhe der nominellen Forderung gestellt. Der verminderte Forderungswert ist zu bilanzieren.

Die Bildung einer Einzelwertberichtigung ist im Handelsgesetzbuch geregelt. Es gelten die allgemeinen Bewertungsgrundsätze einer ordnungsgemäßen Buchführung, wie sie im §252 HGB festgeschrieben sind. Insbesondere ist nach dem Vorsichtsprinzip zu bewerten, aber auch die Frage des Niederstwertprinzips hat strenge Beachtung zu finden. Das bedeutet, das neben einer Teilwertberichtigung auch ein Totalausfall der Forderung zu bilanzieren ist.

Berechnung der Einzelwertberichtigung

Buchwert der Forderung (nomineller Betrag)
– erwarteter Ausfallbetrag
+ mögliche Sicherheitsverwertung
= Buchwert der Forderung nach Wertminderung

Beispiel A
Das Unternehmen hat eine Forderung von 100.000 EUR an einen Kunden. Zum Bilanzstichtag 31.12 besteht Kenntnis, dass der Kunde Insolvenz eingereicht hat und das Insolvenzverfahren mangels Masse abgelehnt ist. Sicherheiten können keine verwertet werden.
Diese Forderung ist in voller Höhe zu korrigieren und mit dem Wert Null in die Bilanz aufzunehmen.

Beispiel B
Das Unternehmen hat Waren im Wert von 100.000 EUR an einen Kunden geliefert. Das Zahlungsziel ist seit mehreren Wochen verstrichen, der Kunde reagiert auf keine Mahnung. Eine Prüfung seiner Bonität weist eine Verschlechterung aus. Nach dem Vorsichtsprinzip ist der Ausfallbetrag mit beispielsweise 60 Prozent anzusetzen. Das bedeutet, die Forderung ist nur in Höhe von 40 Prozent des nominellen Betrages in die Bilanz aufzunehmen.

Pauschalbewertung

Grundsätzlich ist die Einzelwertberichtigung sehr aufwendig, da sie umfangreiche Untersuchungen zur Bonität der Kunden verlangt. Das ist in der Praxis schwierig, da viele Unternehmen einen sehr großen Kundenkreis haben. Da Forderungsausfälle aber mit großer Wahrscheinlichkeit eintreten, kann alternativ zur genaueren Einzelwertberichtigung, eine Pauschalbewertung durchgeführt werden.

Besonderheiten

Bei der methodischen Vorgehensweise ist darüber hinaus zu beachten, nach welchem Rechnungslegungsstandard die Bilanz erstellt wird. Neben dem HGB ist auch eine Bilanzierung nach IAS/IFRS Standard möglich. Das führt zu unterschiedlichen Ergebnissen bei der Einzelwertberichtigung.

Zusammenfassung

  • Einzelwertberichtigung ist Methode um Forderungen eines Unternehmens neu zu bewerten
  • wird bei Forderungen mit hohem Ausfallrisiko angewendet
  • alternativ zur Einzelwertberichtigung können auch Pauschalbewertungen durchgeführt werden


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