Einzelunternehmer / Einzelunternehmung

Die Einzelunternehmung ist ein Gewerbebetrieb, der von einer einzelnen Person betrieben wird.

Definition / Erklärung

Das Unternehmen wird ausschließlich durch die Person des Inhabers geprägt. Von ihr hängt die Entwicklung und der Bestand des Unternehmens ab. Der Einzelunternehmer:

  • bringt allein das Eigenkapital für die Gründung auf
  • haftet mit seinem gesamten Geschäfts- und Privatvermögen
  • leitet das Unternehmen allein (Geschäftsführung)
  • vertritt das Unternehmen gegenüber Dritten (Vertretung)
  • erhält den gesamten Gewinn

Die Firma des Einzelkaufmanns enthält den Familiennamen und mindestens einen ausgeschriebenen Vornamen. Ein Zusatz darf kein Gesellschaftsverhältnis andeuten. Das Unternehmen ist, sofern nicht Minderkaufmann, zum Handelsregister anzumelden.

Die Einzelunternehmung bietet sich immer dann an, wenn ein Unternehmer allein entscheiden will, seinen Betrieb rasch an neue Veränderungen anpassen muss oder den erzielten Gewinn nicht teilen möchte.

Nachteile der Einzelunternehmung

Nachteile der Einzelunternehmung sind das hohe Risiko durch die unbegrenzte Haftung, die geringe Kapitalbasis sowie die persönliche Bindung des Unternehmers mit dem Unternehmen, die sich insbesondere auf die Nachfolgeregelung bei mangelndem Familiennachwuchs negativ auswirken kann. Trotz der Nachteile ist diese Rechtsform der Unternehmung vor allem im Handwerk und mittelständischen Handel weit verbreitet.

Beendigung der Einzelunternehmung

Die Einzelunternehmung wird beendet durch:

  • die freiwillige Auflösung durch den Inhaber (Liquidation)
  • den Verkauf des Unternehmens an eine dritte Person
  • die Änderung der Rechtsform‘ In eine Gesellschaft
  • die zwangsweise Auflösung der Unternehmung durch Konkurs
  • den Tod des Inhabers


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