Einlagengeschäfte

Das Einlagengeschäft der Banken beinhaltet die Annahme fremder Geld der als verzinsliche oder unverzinsliche Einlagen in Form van Sichteinlagen, Termin- und Spareinlagen.

Sichteinlagen (Sichtdepositen, Giroeinlagen) als täglich fällige Gelder sind Einlagen auf den Girokonten oder Kontokorrentkonten der Bankkunden. Sie sind jederzeit fällig (bei Sicht) und dienen zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs.

Sichteinlagen werden minimal oder überhaupt nicht verzinst. Über die Bewegungen auf den Girokonten erteilen die Kreditinstitute Kontoauszüge. Die Abrechung über Gebühren, Guthabenzinsen oder Schuldzinsen erfolgt zumeist am Ende eines jeden Quartals.

Termineinlagen sind Einlagen bei Banken und Sparkassen mit vereinbarten Fälligkeitstagen (Festgelder) oder gesetzlich festgelegten Fälligkeitstagen (Kündigungsgelder). Sie werden zumeist als Monats- oder Drei-Monatsgelder angelegt und dienen aufgrund des über dem Zinssatz von Spareinlagen liegenden Zinssatzes der Vermögensanlage.

Spareinlagen dienen ebenfalls der Vermögensanlage und stellen Einlagen dar, die durch Ausstellung eines Sparbuches als solche gekennzeichnet sind. Banken dürfen nur solche Einlagen als Spargelder annehmen, die der Ansammlung oder Anlage von Vermögen dienen. Damit stehen Spareinlagen nicht für den Zahlungsverkehr zur Verfügung. Der Kunde kann also nicht per Scheck oder Überweisung darüber verfügen.

Nach der Kündigungsfrist werden folgende Einlagen unterschieden:

Bei Spareinlagen mit gesetzlicher Kündigungsfrist können innerhalb von 30 Zinstagen maximal 2.000 EUR abgehoben werden, größere Beträge bedürfen einer dreimonatigen Kündigungsfrist. Verfügt der Sparer dennoch über größere Beträge, werden Vorschusszinsen abgezogen.

Spareinlagen mit vereinbarter Kündigungsfrist haben eine sechsmonatige Sperrfrist und können danach mit einer Mindestkündigungsfrist von 6 Monaten gekündigt werden. Auch hierbei gilt die Anrechnung von Vorschusszinsen, sofern die Vereinbarungen nicht eingehalten werden.

Über Spareinlagen darf der Kunde nur unter Vorlage des Sparbuches verfügen. Das Kreditinstitut ist berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, die Legitimation des Inhabers zu überprüfen. Sparkassenbücher gelten deshalb auch als hinkende Inhaberpapiere.

Das Spargeschäft ist eine wichtige Grundlage der Kapitalbildung einer Volkswirtschaft. Für den größten Teil der Bevölkerung ist die Spareinlage trotz der vergleichsweise niedrigen Rendite aufgrund der hohen Sicherheit hoch immer die beliebteste Anlageform.

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