Sie sind als eine der sieben Einkunftsarten steuerpflichtig. Zu den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft zählen insbesondere Einkünfte aus landwirtschaftlichen Betrieben. Diese umfassen auch den Weinbau, Obstbau, Tierzucht, Baumschulen, Gemüsebau sowie die forstwirtschaftlichen Betriebe. Weiterhin führen auch die Netto-Zuflüsse aus der Binnenfischerei und Teichwirtschaft (Fischzucht), Jagd, Imkerei und Schäferei zu den steuerpflichtigen Einkünften (§ 13 EStG).
Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
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