Eigentumsvorbehalt dient dem Verkäufer als Sicherheit, wenn der Käufer die Ware nicht sofort bei Übergabe bezahlt. Durch den Eigentumsvorbehalt bleibt der Verkäufer bis zur Erstattung des vollen Verkaufspreises Eigentümer der Ware. Eine entsprechende Regelung kann in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) aufgenommen sein. Der Eigentumsvorbehalt ist im BGB geregelt.
Er kann auf einer Rechnung z. B. wie folgt lauten: ‚Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises einschließlich aller Nebenkosten Eigentum der Firma …‘ Während der Dauer des Eigentumsvorbehalt ist der Käufer nicht berechtigt, die gelieferten Waren zu verpfänden oder zur Sicherung zu übereignen. Die den Eigentumsvorbehalt ausübende Firma ist berechtigt, bei Zahlungsverzug die gelieferte Ware aufgrund des Eigentumsvorbehalt herauszufordern und anderweitig darüber zu verfügen.
Eigentumsvorbehalt
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