Ehevertrag ist ein Vertrag, durch den Ehepartner ihre güterrechtlichen Verhältnisse während der Ehe regeln. Da Vertragsfreiheit besteht, können die Ehepartner durch den Ehevertrag beliebige güterrechtliche Vereinbarungen treffen. Sie können aber auch einen vom BGB geregelten Güterstand wie die Gütergemeinschaft oder die Gütertrennung wählen. Wird kein Ehevertrag geschlossen, gilt der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft.
Ehevertrag
War die Erklärung zu "Ehevertrag" hilfreich? Jetzt bewerten:
Weitere Erklärungen zu Anfangsbuchstabe E
- Erwerbswirtschaftliches Prinzip
- Externes Marketing
- Externe Personalbeschaffung
- Exporterlöse
- Ertragswert
- Exklusive Distribution
- Evoked-Set
- Externe Logistik
- Efficient Replenishment
- Ebenen des Controlling
- Externe Bilanzanalyse
- Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer
- Einführungsphase
- Entsorgungslogistik
- Empowerment