Diskontkredit

Ein Diskontkredit wird zwischen einer Bank und ihren Kunden geschlossen. Der Kunde verkauft der Bank einen noch nicht fälligen Wechsel und erhält dafür den Wechselbetrag.

Wie funktioniert ein Diskontkredit?

Ist eine Person im Besitz eines Wechsels und benötigt dringend Geld, kann sie diesen an die Bank verkaufen. Als Verkaufserlös wird der Wechselbetrag auf das Konto des Verkäufers überwiesen. Die Bank behält allerdings die Zinsen, die bis zur Fälligkeit des Wechsels anfallen. Dieser Betrag wird Diskont genannt. Der Bezogene ist in solchen Fällen dazu angehalten, bei Fälligkeit des Wechsels den Wechselbetrag an die Bank zu zahlen.

Diskontkredit als sichere Kreditform


Der Wechsel ist in der Regel eine Urkunde, aus der hervorgeht, zwischen wem der Wechsel geschlossen wurde. Für Banken lohnt sich das Geschäft, einen Diskontkredit abzuschließen. Im ersten Moment sieht es nach einem Kaufgeschäft aus, es handelt sich jedoch um ein Kreditgeschäft, da der zu zahlende Betrag nicht sofort fällig ist, sondern erst nach dem Ablauf einer bestimmten Frist.

Der Wechselbetrag kann nach Fälligkeit sofort eingeklagt werden, wenn der Bezogene seine Schuld nicht begleicht. Für Banken sind Diskontkredite sehr leicht durchzuführen, außerdem ist nur ein geringer Verwaltungsaufwand nötig. Aus diesem Grund schließen Banken diese Art Geschäfte sehr gerne ab.

Zusammenfassung

  • Diskontkredit wird zwischen einem Kunden und seiner Bank abgeschlossen
  • Bezahlung ist der Wechselbetrag abzüglich Zinsen = Diskont
  • der Bezogene muss nach Fälligkeit den Wechselbetrag an die Bank zahlen
  • Zahlung ist nach Fälligkeit zu tätigen
  • kann sofort eingeklagt werden, wenn der Bezogene nicht zahlt
  • sichere Kreditform für Banken
  • leicht durchzuführen, kein großer Verwaltungsaufwand


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