Clearingverfahren

Clearing bedeutet allgemein die Verrechnung und Verteilung (Saldierung) von Ansprüchen. Im steuerlichen Bereich ist insbesondere die Verteilung des Steueraufkommens der europäisierten Umsatzsteuer gemeint. Wenn künftig die Steuern nach dem Ursprungslandprinzip erhoben werden sollen, muss das Steueraufkommen in einem Clearingverfahren auf die Verbrauchsstaaten aufgeteilt werden. An den Schwierigkeiten einen Verteilungsschlüssel zu definieren ist bisher die Ablösung des Bestimmungslandprinzips durch das Ursprungslandprinzip gescheitert.


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