Bürgerlicher Kauf

Bürgerlicher Kauf ist ein Kauf unter Nichtkaufleuten. Nichtkaufleute bedeutet, daß weder der Käufer noch der Verkäufer Kaufmann sein darf. Beispiel: Ein Schüler verkauft seinem Klassenkameraden ein Buch. Beide sind Nichtkaufleute, folglich ist das ein Bürgerlicher Kauf. Wenn Frau Meier beim Lebensmitteleinzelhändler einkauft, ist das kein Bürgerlicher Kauf, sondern ein einseitiger Handelskauf. Für den Bürgerlicher Kauf gelten die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (§§ 43 ff. BGB). Für den Handelskauf gelten in erster Linie die Bestimmungen des Handelsgesetzbuches, die wesentlich strenger sind als die des BGB’s.

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