Die Börsenumsatzsteuer gehört zu den abgeschafften Steuern. Seit 1949 war sie Ländersteuer, ab 1969 Bundessteuer. Sie war eine Verkehrsteuer (Verkehr- und Verbrauchsteuern), die den Börsenverkehr belastete. Steuergegenstand war der Umsatz mit bestimmten Wertpapieren an inländischen Börsenplätzen. Zur Beseitigung von Wettbewerbsnachteilen der deutschen Börsen im internationalen Wettbewerb wurde die Börsenumsatzsteuer zum 01.01.1991 durch das Finanzmarktförderungsgesetz abgeschafft.
Börsenumsatzsteuer
War die Erklärung zu "Börsenumsatzsteuer" hilfreich? Jetzt bewerten:
Weitere Erklärungen zu Steuern
- Einkommensteuer: Werbungskosten, Sonderausgaben und Außergewöhnliche Belastungen
- Ertragshoheit
- Konkurrierende Gesetzgebung
- Erhebungsverfahren
- Ort der Geschäftsleitung im Steuerrecht
- Rechtsquellen
- Transparenzprinzip
- Synthetische Steuer
- Steuerverstrickung
- Schedulensteuer
- Einfuhrumsatzsteuer (Erwerbsteuer)
- Leistungsfähigkeitsprinzip
- Was ist Steuerhinterziehung und Schwarzgeld?
- Einkommensteuerveranlagung
- Aufwandsteuern