Bilanzsumme

Auch bekannt als: Bilanzvolumen, Jahresbilanzsumme

Unter einer Bilanzsumme versteht man die Summe aller Aktiva, sowie die Summe aller Passiva eines Unternehmens. Die Bilanzsumme ist ein wichtiger Teil der Bilanz, die Aufschluss über die Größe eines Unternehmens geben kann.

Definition / Erklärung

Der aus dem Rechnungswesen stammende Begriff der Bilanzsumme beinhaltet die Summe des Anlage- und Umlaufvermögens auf der Aktivseite und des Eigen- und Fremdkapitals auf der Passivseite.

Gemäß der Bilanzgleichung muss die Summe aller Aktiva immer genauso groß sein wie die Summe aller Passiva, da beide Bilanzseiten durch das Eigenkapital ausgeglichen werden.

Die Bilanzsumme ist eine betriebswirtschaftliche Kennzahl, die als Grundlage für die Berechnung anderer Kennzahlen herangezogen wird.

Was ist Aktivtausch/Passivtausch?


Unter einem Aktivtausch versteht man einen Vorgang, bei dem bestimmte Bilanzpositionen innerhalb der Aktivseite neu zugeordnet werden. Ein Aktivposten nimmt ab, ein anderer zu. Dabei wird die Bilanzsumme jedoch weder minimiert, noch maximiert.

Werden die Positionen innerhalb der Passivseite der Bilanz neu geordnet, spricht man hingegen von einem Passivtausch. Ein Beispiel für diese Konstellation wäre unter anderem die Umwandlung einer Verbindlichkeit in ein Darlehen.

Bilanzverlängerung und Bilanzverkürzung

Die Bilanzsumme ändert sich immer erst dann, wenn jeweils eine Position auf der Aktiv- und auf der Passivseite verändert wird. Wenn sich sowohl die Aktiv- als auch die Passivseite erhöht, wird dieser Vorgang Bilanzverlängerung genannt. In diesem Fall erhöht sich auch die Bilanzsumme.

Wenn jedoch Bilanzpositionen auf der Aktiv – und der Passivseite durch eine geschäftliche Transaktion um denselben Betrag verringert werden, dann nennt man diese eine Bilanzverkürzung. Die Bilanzsumme wird also insgesamt kleiner.

Bilanzsumme als Größenmaßstab

Das Handelsgesetzbuch unterscheidet im § 267 HGB verschiedene Formen der Kapitalgesellschaften. Das HGB kennt kleine, mittelgroße und große Formen dieses Unternehmenstypus.

Dabei führt das Gesetz die Bilanzsumme als Entscheidungskriterium dafür an, in welche der drei Kategorien die Kapitalgesellschaft eingeordnet wird. Durch diese Einordnung können sich unter anderem rechtliche Vergünstigungen ergeben. Auch auf die Unternehmensgröße können mit Hilfe der Bilanzsumme Rückschlüsse gezogen werden.

Zusammenfassung

  • die Bilanzsumme ist die Summe aller Aktiva und Passiva eines Unternehmens am Bilanzstichtag
  • die Bilanzsumme erfasst Anlage- und Umlaufvermögen auf der einen, sowie Eigen- und Fremdkapital auf der anderen Seite
  • die Summe aller Aktiva, muss so groß sein wie die Summe aller Passiva
  • bei einem Aktivtausch/Passivtausch ändern sich die Bilanzsummen insgesamt nicht
  • eine Bilanzverlängerung sorgt für eine Erhöhung der Bilanz
  • eine Bilanzverkürzung bewirkt, dass die Bilanzsumme kleiner wird
  • im HGB werden Kapitalgesellschaften mit Hilfe der Bilanzsumme in Größenkategorien eingeordnet


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