Betriebsferien

Betriebsferien bedeutet eine vorübergehende völlige Betriebsschließung für z. B. zwei oder drei Ferienwochen. Allgemeine B. sind für alle Mitarbeiter verbindlich. Ist der Urlaubsanspruch länger als die B., kann der Mitarbeiter nach Abstimmung mit dem Unternehmer nach seinen Wünschen festlegen, wann er den Resturlaub nimmt. Betriebsferien im Einzelhandel sollten rechtzeitig mit Kollegenfirmen abgestimmt und den Kunden bekanntgegeben werden, damit die Versorgung ohne Lücken gesichert ist.

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