Betriebliche Altersversorgung ( Personalwirtschaft im Steuerrecht) umfasst alle Maßnahmen des Arbeitgebers zur Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenversorgung seiner Arbeitnehmer und ihnen gleichgestellter Personen, die über die gesetzlichen Verpflichtungen hinausgehen. Leistungen der betrieblichen Altersversorgung können laufende und einmalige Kapitalzahlungen sein. Die steuerliche Behandlung der betrieblichen Altersversorgung hängt von der Art der Zusage und der entsprechenden Vertragsgestaltung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ab (Direktzusage, Direktversicherung, Pensionskasse und Unterstützungskasse).
Betriebliche Altersversorgung im Steuerrecht
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