Beruf Steuerfachassistent/in

Die Steuerberaterkammern haben nach § 46 BBiG die Möglichkeit für Steuerfachangestellte Fortbildungsprüfungen durchzuführen. In der Fortbildungsprüfung zum Steuerfachassistenten können Steuerfachangestellte und gleichqualifizierte Mitarbeiter im steuerberatenden Beruf den Nachweis erbringen, dass sie zusätzliche berufsbezogene Fertigkeiten und Kenntnisse erlangt haben.

Die schriftliche Prüfung besteht aus drei Klausuren, u. a. aus dem Ertragsteuerrecht, Verfahrensrecht und anderen Rechtsgebieten sowie dem Bilanzsteuerrecht. Nach bestandener Prüfung wird die Berufsbezeichnung Steuerfachassistent, in einzelnen Bundesländern Steuerfachwirt, verliehen. Diese Fortbildungsprüfung bereitet auf den Steuerberater vor. Für Steuerfachassistenten, die keine Steuerberaterprüfung anstreben, eröffnen sich neue Berufschancen.


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