Die Beförderungsteuer gehört zu den abgeschafften Steuern. Sie war eine Verkehrsteuer (Verkehr- und Verbrauchsteuern) auf die gewerbliche Beförderung von Personen und Gütern durch Eisenbahnen und Kraftfahrzeuge. Mit unterschiedlichen Steuersätzen und Steuerbefreiungen für den Güternahverkehr hatte sie in erheblichem Umfang verkehrslenkende Ziele. Mit der Reform der Umsatzsteuer wurde sie zum 1.1.1968 abgeschafft. Von 1969 bis 1971 bestand als teilweiser Ersatz eine Straßengüterverkehrsteuer.
Beförderungsteuer
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