Bankgarantie

Was ist eine Bankgarantie?

Die Garantie ist ein einseitiger Vertrag, in dem sich der Garant verpflichtet, für einen bestimmten, zukünftigen Erfolg bzw. für ein Verhalten einzustehen und / oder das Risiko eines zukünftigen Schadens zu tragen. Die Bankgarantie ist ein Leistungsversprechen, bei dem ein Kreditinstitut die Haftung übernimmt, damit ein bestimmter Erfolg eintritt.

Sie kann im Binnenhandel und im Außenhandel genutzt werden:

Im Binnenhandel wird sie als Avalkredit gewährt, insbesondere als Bietungs-, Anzahlungs-, Leistungs- und Gewährleistungsgarantie. Für das Kreditinstitut entsteht mit der Bereitstellung eines Avalkredites eine Eventualverbindlichkeit, die nur dann zu einer Verbindlichkeit wird, wenn der Kreditnehmer seine Leistungen gegenüber dem Dritten nicht erbringt.

Im Außenhandel gibt es folgende Bankgarantien:

Die Bietungsgarantie, bei der sich der Garant verpflichtet, Schadensersatz bis zu einer bestimmten Höhe zu leisten, falls ein Teilnehmer an einer öffentlichen Ausschreibung, der den Zuschlag erhielt, die Ausschreibungsbedingungen nicht einhält.

Anzahlungsgarantie

Die Anzahlungsgarantie, bei welcher der Garant gegenüber dem Importeur zusichert, die geleisteten Anzahlungen zurückzuzahlen, wenn der Exporteur nicht vertragsgemäß liefert.

Die Zahlungsgarantie, die zu Gunsten des Exporteurs im Auftrag des Importeurs abgegeben wird und die Restzahlung des Kaufpreises gewährleisten soll, falls der Importeur nicht zahlt.

Lieferungs- und Leistungsgarantie

Die Lieferungs- und Leistungsgarantie, bei der das Kreditinstitut die vertragsgemäße Erfüllung und termingerechte Lieferung der Ware garantiert. Bei Nichterfüllung zahlt es Schadensersatz. Sonderformen sind hier z. B. die Gewährleistungs- bzw. Konnossementsgarantie.


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