Aufgaben des Außenhandels

Unter Außenhandel versteht man den Waren und Dienstleistungen mit anderen Volkswirtschaften. Man unterscheidet:

  • Ausfuhrhandel (Export)
  • Einfuhrhandel (Import)
  • Durchgangshandel (Transit)


Aufgabe des Außenhandels ist es in erster Linie, jene Güter zu beschaffen, die die einheimische Wirtschaft nicht oder nicht in ausreichendem Maße liefern kann Nahrungs- und Genussmittel, Rohstoffe (Erze, Erdöl, Wolle, Baumwolle), unfertige Erzeugnisse, aber auch Fertigerzeugnisse, in deren Herstellung das Ausland besonders leistungsfähig ist. Zur Bezahlung dieser Einfuhren exportieren wir Güter, die bei uns kostengünstiger hergestellt oder wegen ihrer besonderen Vorzüge im Ausland geschätzt werden.

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