Aufgaben der Bilanz

Wofür braucht man eine Bilanz?

Die Bilanz ist zweckbestimmt, d. h. es gibt nicht die Bilanz schlechthin, sondern sie wird stets zu bestimmten Anlässen erstellt. Deshalb lassen sich keine übergreifenden Aufgaben der Bilanz nennen, die für alle Bilanzen gelten.

Jahresbilanz

Für die Jahresbilanz, die periodisch auf der Basis handels- und steuerrechtlicher Vorschriften erstellt wird, ergeben sich folgende Aufgaben:

Erfolgsausweis

• Der Erfolgsausweis, d. h. der Erfolg des Unternehmens ist nach handels- oder steuerrechtlichen Vorschriften offenzulegen. Dabei ist jedoch zu beachten, dass er durch geeignete Maßnahmen der Bilanzierung und Bewertung beeinflusst werden kann.

Kapitalausweis

• Der Kapitalausweis, d. h. die Bilanz soll den Kapitalaufbau kennzeichnen, z. B. durch Gegenüberstellung von Eigenkapital und Fremdkapital und den Nachweis der Kapitalerhaltung erbringen, z. B. durch geeignete Maßnahmen der Bewertung und Abschreibung.

Vermögensausweis

• Der Vermögensausweis, d. h. das Vermögen soll durch genaue Aufschlüsselung und Kennzeichnung des Vermögensaufbaus festgestellt werden können, z. B. durch Gegenüberstellung von Anlagevermögen und Umlaufvermögen.

Liquiditätsausweis

• Der Liquiditätsausweis, d. h. die Liquiditätslage des Unternehmens soll mithilfe der Bilanz offengelegt werden, was nicht unproblematisch ist, vgl. dazu die Liquiditätsanalyse.

Die Jahresbilanz hat nach HGB generell die Aufgabe, dem Unternehmer bzw. den Bilanzadressaten Informationen über die Entwicklung und Lage des Unternehmens zu geben. Dies folgt bereits aus § 238 Abs. 1 Satz 2 HGB. Konkreter fordert § 264 Abs. 2 HGB für Kapitalgesellschaften, die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.

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