Arbeitsstättenverordnung ist eine Verordnung, die die Arbeitswelt menschenfreundlich machen soll. Dazu gehören Bemühungen nach guter Luft, gutem Licht, gutem Klima und genügend Bewegungsfreiheit am Arbeitsplatz. Mit der ab. 1. Mai 1976 in Kraft getretenen Arbeitsstättenverordnung sind die Anforderungen an Arbeitsplätze bundeseinheitlich geregelt worden. Die Arbeitsstättenverordnung zielt insbesondere darauf ab, den Arbeitsschutz zu verbessern und die Verhältnisse am Arbeitsplatz den Erkenntnissen der Sicherheitstechnik und Arbeitsmedizin anzupassen.
Die Arbeitsstättenverordnung gilt grundsätzlich nur für Neubauten und kann bei bestehenden Arbeitsstätten nur dann von der Aufsichtsbehörde angewandt werden, wenn der Betrieb erweitert oder umgebaut werden soll. Die Arbeitsstättenrichtlinien, die für den Einzelhandel besonders wichtig sind, regeln z. B. Lüftung, Raumtemperatur, Sichtverbindung nach außen, Fußböden, Sitzgelegenheiten.
Arbeitsstättenverordnung
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