Arbeitsförderungsgesetz (AFG) und Arbeitsförderungsreformgesetz (AFRG)

Arbeitsförderungsgesetz (AFG)

Das Gesetz über die Leistungen und Aufgaben zur Beschäftigungssicherung und zur Förderung des Wirtschaftswachstumse vom 25.6.1969 war viele Jahre lang die rechtliche Grundlage der gesamten Arbeitsmarktpolitik in Deutschland. Es wurde durch das Arbeitsmarktreformgesetz zum 1.1.1998 als Drittes Buch (SGB III) in das Sozialgesetzbuch eingeordnet.

Arbeitsförderungsreformgesetz (AFRG)

Wurde 1997 verabschiedet und regelt die Veränderung des alten Arbeitsförderungsgesetzes (AFG) und des Sozialgesetzbuches. Es dient dazu, verschiedene Teile der Arbeitsmarktpolitik zu verbessern und vor allem den Sozialmissbrauch in der Arbeitslosenversicherung und Arbeitslosenhilfe zu verhindern. Dadurch sollen die Beitragszahler entlastet werden.


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