Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG)


Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) ist ein Gesetz vom 07.08.1972 welchess die gewerbsmäßige Überlassung von Arbeitnehmern regelt. Nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) braucht das Verleihunternehmen eine behördliche Erlaubnis der Bundesagentur für Arbeit.

Es diente ursprünglich ausschließlich dem sozialen Schutz der Leiharbeitnehmer, inzwischen verfolgt der Gesetzgeber mit dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) auch arbeitsmarktpolitische Ziele. Dazu wurde das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) durch das erste Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt („Hartz I“) in wesentlichen Punkten geändert: Das besondere Befristungsverbot, das Synchronisationsverbot, das Wiedereinstellungsverbot und die Beschränkung der Überlassungsdauer auf höchstens 2 Jahre wurden aufgehoben. Das Gesetz trat am 01.01.2004 in Kraft.


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