Lohnpfändung

Auch bekannt als: Gehaltspfändung

Die Lohnpfändung ist eine Zwangsvollstreckung des Arbeitsentgelts (Lohn) eines Schuldners, welche gesetzlich gemäß §850 bis 850k ZPO geregelt ist.

Erklärung / Definition

Bei der Lohnpfändung handelt es sich um eine sogenannte Zwangsvollstreckung des Arbeitsentgelts eines Schuldners, welche die Forderungen der Gläubiger bedienen soll. Sollte ein Schuldner im Falle einer entsprechenden Verurteilung die geforderte Schuldsumme nicht fristgerecht zahlen können, so kann der Gläubiger durch das Gericht einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss erwirken.

Der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss stellt eine Anordnung zur Zahlung durch Dritte dar, in diesem Fall durch den Arbeitgeber des Arbeitnehmers.

Möglichkeiten der Lohnpfändung

Damit das Existenzminimum des Schuldners trotz der Pfändung weiterhin sichergestellt ist, kann nur ein Teil des Lohns durch den Gläubiger gepfändet werden.

Der pfändbare Teil des Lohns ist nach der jeweils aktuell gültigen Pfändungstabelle zu berechnen. Die Pfändungstabelle ermöglicht eine gestaffelte Pfändung des Lohns und wird alle 2 Jahre an die steigenden Lebenshaltungskosten angepasst.

Die Höhe des pfändbaren Betrags bestimmt sich dabei in erster Linie durch die Höhe des monatlichen Nettoeinkommens sowie der Anzahl der unterhaltspflichtigen Personen für die der Schuldner aufkommen muss. Bestimmte Teile des Lohns sind zudem unpfändbar und werden dem Nettolohn daher nicht zugerechnet.

Keine gleichzeitige Lohnpfändung

Im Falle, dass zwei Gläubiger einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss gegen denselben Arbeitgeber geltend machen, so werden die Forderungen nicht zeitgleich befriedigt. Da für das Arbeitseinkommen keine doppelte Pfändung zulässig ist werden die Gläubiger der Reihe nach bedient.

Eine Kontopfändung zusätzlich zur Lohnpfändung ist jedoch möglich, der Schuldner muss in diesem Fall rechtzeitig eine Freigabe seines pfändungsfreien Lohnanteils bei dem für ihn zuständigen Gericht stellen, sonst ist eine Pfändung des Lohns nach dem Eingang auf seinem Konto trotzdem möglich, sofern der eingehende Lohns sich oberhalb der Pfändungsfreigrenze des Kontos liegt.

Der Schuldner und seine Familie werden per Gesetz durch die Pfändungsfreigrenzen vor einer kompletten Pfändung des Lohns geschützt.

Zusammenfassung

  • Lohnpfändung ist eine Zwangsvollstreckung des Arbeitsentgelts eines Schuldners
  • Höhe des pfändbaren Arbeitsentgelts ist durch Pfändungstabelle festgelegt
  • keine doppelte Pfändung des Arbeitseinkommens zulässig


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