Kostenzurechnungsprinzipien

Die Kostenzurechnung, auch Kostenspaltung oder Kostenverteilung genannt, ist ein Bestandteil der Kostenrechnung. Dabei werden Kosten auf Bezugsgrößen verrechnet.

Definition / Erklärung

Das Kostenzurechnungsprinzip ist eine Vorgehensweise, Kosten auf ausgewählte Bezugsgrößen (Kostentreiber oder Kosteneinflussgrößen) umzurechnen. Dabei ist die Zurechnung der Kostenbeträge von den Aufgaben des Kosten- und Erlösmanagements oder der Kostenrechnung abhängig.

Bestimmt werden die unterschiedlichen Kostenzurechnungsansätze durch die Aufgaben des Managements, das sind Publikation, Lenkung, Planung, Kontrolle und Kalkulation.

Mit dem Kostenzurechnungsprinzip lassen sich die Stückkosten errechnen. Die fixen Gemeinkosten stellen in der Kostenzurechnung eine Schwierigkeit dar, da diese anfallen (egal wie die hoch die Ausbringungsmenge ist) und schwer zuzurechnen sind.

Eindimensionale Kostenzurechnungsprinzipien


In der Kostenzurechnung wird zwischen eindimensionalen und mehrdimensionalen Kostenzurechnungsprinzipien unterschieden.

Verursachungsprinzip: Es können nur die tatsächlich eingesetzten Produktionsfaktoren der Kostenträgereinheit zugerechnet werden. Beim Verursachungsprinzip werden beschäftigungsvariable Gemeinkosten sowie die Einzelkosten dem Kostenträger zugerechnet. Anwendung findet das Verursachungsprinzip in der Grenzplankostenrechnung

Beanspruchungsprinzip: Beim Beanspruchungsprinzip werden die Kosten, welche zusätzlich genutzt werden, dem Kostenträger zugerechnet. Es können nicht nur Grenzkosten, sondern auch Nutzkosten verrechnet werden. Verringert sich die Produktion um eine Einheit, sinken die gesamten Kosten um diese Einheit, nicht aber die dieser Einheit zugerechneten Nutzkosten. Es erhöhen sich die Leerkosten. Verwendet wird das Beanspruchungsprinzip in der Prozesskostenrechnung

Durchschnittsprinzip: Die Kosten werden aufgrund einer statistischen Beziehungszahl zugeordnet. Es eignet sich nicht zur Kostenplanung und Kostenkontrolle, da keine entscheidungsrelevanten Kosten ermittelt werden. In der Vollkostenrechnung wird das Durchschnittsprinzip für das Zurechnen der beschäftigungsfixen Gemeinkosten verwendet

Plausibilitätsprinzip: Es werden andere Kostenarten als Beziehungszahl zugerechnet, z.B. werden die Materialgemeinkosten als Beziehungszahl für die verwendeten Materialeinzelkosten umgerechnet. Je höher die Materialeinzelkosten, desto höher die Zurechnung der Materialgemeinkosten

Tragfähigkeitsprinzip: Hier ist die Zurechnung der Kosten von den Verkaufserlösen abhängig. Erlösstärkere Produkte verursachen wahrscheinlich auch höhere Kosten und erhalten daher einen höheren Anteil der Kosten

Mehrdimensionale Kostenzurechnungsprinzipien

Entscheidungsprinzip: Bezugsobjekt sind unternehmerische Entscheidungen. Dabei werden nur Kosten zugerechnet werden, welche durch die Entscheidung der Produktherstellung entstehen.

Identitätsprinzip: Es handelt sich dabei um eine Weiterentwicklung des Entscheidungsprinzips. Das Identitätsprinzip kennzeichnet die Entscheidung durch die Leistungsdimension, Organisationsdimension und Zeitdimension. Somit sind die drei Dimensionen der Bezugsobjekte die betriebliche Leistung, der Zeitraum und der organisatorische Bereich. Das Identitätsprinzip ist die Grundlage für die relative Einzelkostenrechnung.

Zusammenfassung

  • das Kostenzurechnungsprinzip ist in der Kostenrechnung unverzichtbar
  • das Kostenzurechnungsprinzip verrechnet Kosten auf ausgewählte Bezugsgrößen
  • es wird zwischen ein- und mehrdimensionalen Kostenzurechnungsprinzipien unterschieden


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