Güternahverkehr

Bis zum 30. Juni 1998 wurde zwischen Güternahverkehr und Güterfernverkehr unterschieden.
Güternahverkehr ist jede Beförderung von Gütern mit einem Kraftfahrzeug für andere innerhalb der Nahzone mit Ausnahme des Umzugsverkehrs. Die Nahzone ist das Gebiet innerhalb eines Umkreises von 75 km, gerechnet in der Luftlinie vom Mittelpunkt des Standortes des Kraftfahrzeuges (Ortsmittelpunkt) aus. Seitdem Inkrafttreten des Transportrechts-reformgesetzes wird nicht mehr zwischen Güternahverkehr und Güterfernverkehr unterschieden.


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