Aktien – Ansprüche, Rechte und Aktienarten

Aktien sind auf den Namen oder auf den Inhaber lautende Wertpapiere, die eine Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft, vor allem der Aktiengesellschaft verbriefen, und dem Aktionär gewisse Rechte einräumen; vor allem das Recht, über wichtige Entscheidungen der Unternehmung (mit) abzustimmen und das Recht, Ausschüttungen der Gewinne als Dividende zu beziehen.

Aktien verbriefen die mit der Übernahme eines Anteils am Grundkapital einer Aktiengesellschaft oder einer Kommanditgesellschaft auf Aktien (seit neuem sind GmbH, KGaA und GmbH & Co. KGaA möglich) verbundenen Rechte. Je nach Ausgestaltung kommen diese Rechte dem Inhaber (Inhaberaktien) oder dem mit Namen, Wohnort und Beruf in das Aktienregister der Gesellschaft eingetragenen Berechtigten (Namensaktie) zu.

Die Eintragung erlaubt eine Kontrolle des Aktionärskreises, die (was praktisch am deutschen Kapitalmarkt kaum verbreitet ist) soweit gehen kann, daß die Übertragung von Aktien an eine Genehmigung gebunden ist (vinkulierte Namensaktie, Aktionärsbindungsvertrag).

Grundsätzlich sind mit der Aktie der Anspruch auf einen Anteil am Gewinn (Dividende) und ggf. am Liquidationserlös, sowie das Stimm- und Auskunftsrecht auf der Hauptversammlung verbunden. Gesetzliche Hauptversammlungskompetenz besteht hinsichtlich der Bestellung von Aufsichtsrat und Abschlußprüfer, Entlastung von Aufsichtsrat und Vorstand, Verwendung des Bilanzgewinnes und Satzungsänderungen.

Während diese Rechte grundsätzlich mit allen Stammaktien verbunden sind, weisen Vorzugsaktien oder Partizipationsscheine eine Einschränkung der Stimmrechte auf. Im Gegenzug werden gewisse Vorrechte bei der Gewinnverteilung (Mindestdividende, Aufholungsansprüche) gewährt: In Fällen, in denen der statutarisch festgelegte Vorzugsbetrag in einem Jahr nicht ausgezahlt und im Folgejahr nicht sowohl der Rückstand als auch der volle Vorzugsbetrag dieses Jahres ausgeschüttet werden kann, lebt bei dieser Kontraktform das Stimmrecht auf.

Die Streuung der Aktien ist für den Wert der Unternehmung von Bedeutung. Besondere Beachtung in der Forschung hat der Einfluß von Großaktionären gefunden sowie die Beziehung zwischen Groß- und Kleinaktionären. Heute ist unter der Maxime „Eine Aktie, eine Stimme“ (one share one vote) international ein Trend zur Einheitsaktie zu erkennen. So sind in Deutschland im Rahmen der jüngeren Reform des Aktienrechts (KonTraG) Mehrfachstimmrechte oder Stimmrechtsbeschränkungen unzulässig geworden.

Ein weiterer gelegentlich diskutierter potentieller Wertmanagementparameter betrifft die Anzahl oder Schwere der sich in Umlauf befindlichen Aktien. Dabei wird oft mittels einer Aktienteilung (Splitt) versucht, die Handelbarkeit (Liquidität) zu erhöhen.

Weiterhin ist das Volumen des ausstehenden Aktienkapitals nicht mehr nach unten beschränkt. Fehlen werthaltige Investitionsmöglichkeiten darf die Gesellschaft unter gewissen, den Gläubigerschutz sicherstellenden Voraussetzungen, eigene Aktien zurückkaufen.


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