Einfach online bezahlen: So funktioniert das SEPA-Lastschriftverfahren


Du hast bestimmt schon einmal vom SEPA-Lastschriftverfahren und speziell von SEPA gehört. Auch bei Überweisungen hast du die vier Buchstaben nun immer vorm Auge. SEPA bedeutet ausgeschrieben Single Euro Payments Area und ist die Deklination des europäischen Zahlungsverkehrsraums, der im Jahr 2009 eingeführt und 2014 vervollständigt wurde. Die SEPA-Lastschrift verwendet SEPA-Standards, um eine Abbuchung vom Konto vorzunehmen.

SEPA-Basis-Lastschrift: Was ist das?

Es gibt verschiedene Arten und Einsatzbereiche der SEPA-Lastschrift, vor allem für Unternehmen ist das Anbieten dieser Zahlungsmethode von hoher Wichtigkeit. Als SEPA-Basis-Lastschrift wird der EU-weit geltende Standard für die frühere Lastschrift bezeichnet. Die Zahlung wird nicht vom Rechnungsempfänger, sondern vom Zahlungsempfänger ausgelöst. Zum Einsatz kommt das Verfahren unter anderem bei:

  • Bezahlungen wiederkehrender Leistungen (Stromanbieter, Internetanbieter)
  • Bezahlungen einmaliger Leistungen (Onlinehandel)
  • Bezahlungen berechtigter Rechnungen

Eine offene Rechnung wird, sofern ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt wurde, vom Girokonto des Rechnungsempfängers eingezogen. So kann sichergestellt werden, dass immer zum pünktlichen Zeitpunkt bezahlt wird. Vor allem, wenn es sich um wiederkehrende Zahlungen handelt, ist das Lastschriftverfahren etabliert und beliebt. Voraussetzung ist, dass ein gültiges SEPA-Lastschriftmandat erstellt wurde.


Was ist ein SEPA-Lastschriftmandat und wer kann es erstellen?

Für eine solide Finanzplanung müssen Zahlungen bekannt und berechnet sein. Damit keine unerwünschten Abbuchungen vom Girokonto stattfinden, muss bei einer Abbuchung mittels SEPA-Lastschrift stets ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt werden. Dieses Mandat muss die nachfolgenden Angaben enthalten:

  • namentliche Bezeichnung des Empfängers einer Zahlung
  • CI (Gläubiger-Identifikationsnummer)
  • namentliche Bezeichnung des Schuldners (Zahlers)
  • Bezeichnung der Schuldnerbank (Zahler)
  • Kundenkennung des Schuldners (IBAN)

Der Verbraucherschutz gibt wertvolle Hinweise, wie im Falle einer unerwünschten Abbuchung vorzugehen ist, unter anderem kann das Geld bis zu acht Wochen lang zurückgefordert werden. Unerwünschte Zahlungen können unter anderem vorkommen, wenn das SEPA-Lastschriftmandat widerrufen wurde, vom Gläubiger aber nicht gelöscht worden ist.


Wie lange gilt das SEPA-Lastschriftmandat?

Das Lastschriftmandat gilt so lange, bis es vom Ausstellenden widerrufen wird. Wird beispielsweise der alte Handyvertrag gekündigt, sollte gleichzeitig auch ein Widerruf der Abbuchungserlaubnis erfolgen. Doch keine Sorge, selbst wenn dieser Schritt vergessen wird, berechtigt das SEPA-Lastschriftmandat den Empfänger nicht dazu, beliebige Beiträge vom Konto abzuheben. Zahlungsempfänger dürfen maximal jene Beträge abbuchen, die gerade aufgrund einer vertraglichen Bindung fällig geworden sind.

Der Zahlende hat das Recht, unberechtigte Lastschriftabbuchungen innerhalb von acht Wochen zu widerrufen, ein Grund ist hierfür nicht erforderlich. Die Bank stellt das Geld dann rückwirkend wieder dem Konto des Zahlenden wert.

Wichtig zu wissen: Nach Ablauf von maximal 13 Monaten ist kein Schadensersatzanspruch mehr möglich, daher sollten Verbraucher ihr Konto grundsätzlich regelmäßig kontrollieren.


Das SEPA-Lastschriftverfahren im Onlinehandel

Die klassische Bezahlung per Rechnung ist Kunden vorbehalten, deren Bonität bei einer Prüfung positiv ausfällt. Allerdings wird auch das Lastschriftverfahren meist nur jenen Kunden angeboten, die sich entweder bereits durch zuverlässige Zahlungen oder durch eine gute Bonität bewährt haben. Liegt eine Abbuchungserlaubnis vor, muss diese an das SEPA-Lastschriftmandat angepasst werden.


Das einheitliche neue Verfahren hat Auswirkungen auf die Shop-Betreiber, denn es müssen sämtliche Kontodaten konvertiert und aktualisiert werden. Die früher gültige Bankleitzahl und Kontonummer haben heute keine Gültigkeit mehr, das Konto kann nicht belastet werden, wenn kein gültiges SEPA-Mandat vorliegt.

Wichtig für Händler: Wurde eine Einzugsermächtigung vor Inkrafttreten des SEPA-Lastschriftverfahrens erteilt, behält diese ihre Gültigkeit. Sie muss aber an das moderne Verfahren angepasst werden. Lastschriften sind nur noch möglich, wenn die IBAN-Nummer bekannt ist, die Kontonummer kann nicht mehr genutzt werden.


Fazit: Das SEPA-Lastschriftverfahren sorgt für vereinfachte Zahlungen

Im ersten Moment hat durch die SEPA-Lastschrift ein Mehraufwand für die Onlineshops stattgefunden, doch defacto vereinfacht sich der Bezahlungsprozess nun sogar. Die Eingabemaske kann für Kunden aus über 30 europäischen Ländern einheitlich gehalten werden, mittels IBAN kann die Lastschrift durchgeführt werden. Es muss nicht mehr auf verschiedene Formulare durch unterschiedliche Länderkennungen geachtet werden, alles ist bereits in der IBAN enthalten. In der Tat hat sich die Zahlung per Abbuchung somit sogar für Unternehmen vereinfacht und die Beliebtheit ist gestiegen.