Im Rahmen der Steueramnestie in Deutschland muss ein Steuerpflichtiger, der die Straffreiheit erlangen will, eine Erklärung i. S. d. § 1 StraBEG abgeben. In dieser sind die Sachverhalte, die zur Steuerstraftat geführt haben, anzugeben und die nachzuentrichtende Steuer zu ermitteln. Die nachzuentrichtende Steuer muss an die Finanzverwaltung abgeführt werden.
Strafbefreiende Erklärung
Updated on Oktober 27, 2017