Berufsausbildungsvertrag

Berufsausbildungsvertrag ist ein Vertrag, bei dem sich Ausbildender und Auszubildender einigen, daß der Auszubildende im Betrieb des Ausbildenden eineAusbildung erhält. Der Vertrag bedarf keiner besonderen Form. Er muß spätestens vor Beginn der Ausbildung in seinem wesentlichen Inhalt schriftlich niedergelegt werden und von beiden Parteien unterschrieben sein. Ist der Auszubildende noch nicht volljährig, muß auch sein gesetzlicher Vertreter unterschreiben. Der B. muß mindestens folgendes enthalten:

a) Den Beruf, in dem der Auszubildende ausgebildet wird,
b) den Beginn und die Dauer der Ausbildung,
c) den Ort, wo er sonst noch außerhalb der betrieblichen Ausbildungsstätte ausgebildet wird,
d) die Dauer der regelmäßigen täglichen Ausbildungszeit,
e) die Dauer der Probezeit,
f) die Zahlung und die Höhe der Ausbildungsvergütung,
g) die Dauer des Urlaubs,
h) die Voraussetzungen für eine eventuelle Kündigung.

Das Einhalten der rechtlichen Vorschriften wird von den Industrie- und Handelskammern überwacht. Diese können unter bestimmten Voraussetzungen und auf Antrag auch Ausbildungszeiten kürzen oder verlängern.

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