Beruf Steuerfachangestellte/r

Die Berufsbezeichnung Steuerfachangestellter löste die Berufsbezeichnung Steuerfachgehilfe 1997 ab. Steuerfachangestellter ist ein staatlich anerkannter Ausbildungsberuf. Die Ausbildung dauert in der Regel drei Jahre und kann bei Vorliegen einer höheren Schulbildung oder überdurchschnittlicher Leistungen um maximal ein Jahr verkürzt werden.

Gegenstand der Berufsausbildung sind u. a. Kenntnisse und Fertigkeiten hinsichtlich der Stellung des ausbildenden Berufs im Rahmen der Rechts- und Wirtschaftsordnung, in den einzelnen Steuerarten sowie der Abgabenordnung und der Finanzgerichtsbarkeit, im Rechnungswesen, im Schuldrecht und bei Verwaltungsarbeiten. Die Ausbildung erfolgt in dem dualen System von Berufsschule und Ausbildungsbetrieb.

Eine Zwischenprüfung muss nach dem zweiten Ausbildungsjahr absolviert werden. Der Auszubildende hat ein Berichtsheft in der Form eines Ausbildungsnachweises zu führen. Die Abschlussprüfung wird vor dem Prüfungsausschuss der zuständigen Steuerberaterkammer abgelegt. Sie besteht aus einer schriftlichen Prüfung in den Fächern Steuerlehre, Rechnungswesen und allgemeiner Wirtschaftlehre sowie einer mündlichen Prüfung.

Nach bestandener Abschlussprüfung arbeitet der Steuerfachangestellte i. d. R. bei einem Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer. Zu seinem Tätigkeitsbereich gehören die selbständige Bearbeitung von Finanz- und Lohnbuchführungen, das Vorbereiten und Erstellen von Jahresabschlüssen und der dazugehörigen Steuererklärungen sowie die sachliche und rechnerische Überprüfung der vom Mandanten selbst erstellten Jahresabschlüsse. Die Bearbeitung erfolgt mithilfe der DV.

Steuerfachangestellte sind nicht gewerkschaftlich organisiert; es gibt keine Tarifverträge. Der Beruf des Steuerfachangestellten bietet gute Aufstiegschancen. Es bestehen unterschiedliche Fortbildungsmöglichkeiten (u. a. zum Steuerfachassistenten, Bilanzbuchhalter oder Steuerberater).


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