Valuation of equity

When valuing equity according to the German Commercial Code, a distinction must be made between:

Das gezeichnete Kapital ist gemäß § 283 HGB zum Nennbetrag zu bewerten, der zum Abschlussstichtag gegeben ist. Diese Vorschrift dient der Kapitalerhaltung. Da ein Wertansatz mit einem niedrigeren Wert als zum Nennbetrag nicht zulässig ist, kann sich insoweit kein Bilanzgewinn ergeben. Es wird somit verhindert, dass Teile des Grund- oder Stammkapitals an die Gesellschafter ausgeschüttet werden.

outstanding deposits

Die ausstehenden Einlagen auf das Kapital können unterschiedlich behandelt werden (§ 272 Abs. 1 Satz 2 HGB):

activist ID

If the outstanding deposits are shown as active (gross), there are no special features. The subscribed capital is to be shown with the total nominal amount.

passivist ID

Bei passivistischem Ausweis, d. h. bei offener Absetzung der nicht eingeforderten Einlagen in der Vorspalte (Nettoausweis), ergibt sich das eingeforderte Kapital (§ 272 Abs. 1 Satz 3 HGB) als Saldo des zum Nennbetrag angesetzten, gezeichneten Kapitals und der noch nicht eingeforderten, ausstehenden Einlagen, die ebenfalls mit dem Nennbetrag anzusetzen sind.

Wäre im Hinblick auf den Forderungscharakter der ausstehenden, nicht eingeforderten Einlagen eine Wertkorrektur erforderlich, ist ein Nettoausweis nicht statthaft.

  • Die Rücklagen sind Posten der Gewinnverwendung und damit nicht bewertbar.
  • Für den Gewinn- und Loss carryforward gilt ebenfalls, dass eine Bewertung nicht möglich ist. Bestandteil eines vollständigen IFRS-Abschlusses ist die Eigenkapitalveränderungsrechnung.
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