Individual labor law

Das individuelle Arbeitsrecht regelt die Einzelbeziehungen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Es wird auf das Arbeitsverhältnis angewandt, im Rahmen dessen sich ein verpflichtet, seine Arbeitskraft gegen Entgelt weisungsgebunden einem Arbeitgeber zur Verfügung zu stellen.

Two areas of individual labor law can be distinguished:

Employment contract law

Das Arbeitsvertragsrecht, das die Rechte und Pflichten der Parteien von Arbeitsverträgen regelt. Voraussetzung für einen wirksamen Arbeitsvertrag ist u.a. nach §§ 104 ff. BGB die Geschäftsfähigkeit von Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Als Rechtsquellen gelten:

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB): Es enthält in den §§611-630 BGB grundlegende Vorschriften des Dienstvertrages. Außerdem gelten noch Bestimmungen des allgemeinen Teils des BGB (erstes Buch) und aus dem allgemeinen Teil des Schuldrechts (§§ 241 bis 432 BGB).

Commercial Code (HGB): Es enthält in den §§ 59 ff. HGB Regelungen für Arbeitnehmer, die zur Verrichtung kaufmännischer Dienste angestellt sind, z. B. Handlungsgehilfen und Handlungslehrlinge.

– Gewerbeordnung (GewO): Sie enthält für gewerbliche Arbeitnehmer (z. B. Gesellen, Gehilfen) Sondervorschriften (§ 105 ff. GewO). Für gewerbliche Angestellte gelten §§ 133c bis 133 f GewO.

Vocational Training Act (BBiG): Es enthält Regelungen über die Verträge der zu ihrer Berufsausbildung beschäftigten Personen, z. B. ist nach § 4 BBiG bei Ausbildungsverträgen die Schriftform vorgeschrieben.

Employee protection law

Das Arbeitnehmerschutzrecht, das z. B. den Arbeitszeitschutz, den Arbeitsplatzschutz, die Urlaubsgewährung, die Lohnsicherung, den Kündigungsschutz, den Maternity Protection, den Jugendarbeitsschutz und den Sonderschutz für Schwerbehinderte umfasst.

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