Die Ausbildungsdauer ist in der Ausbildungsordnung festgelegt. Je nach Ausbildungsberuf liegt sie zwischen 2 und 3,5 Jahren. Die tatsächliche Ausbildungsdauer kann jedoch verlängert oder verkürzt werden. Sie ist im jeweiligen Vocational training contract geregelt.
Gründe für eine mögliche Verkürzung sind:
- vorzeitiges Ablegen der Abschlussprüfung
- Verkürzung der Ausbildung aufgrund einer Anrechnungsverordnung (Beispiel: Der Besuch des schulischen Berufsgrundbildungsjahres ermöglicht eine Ausbildungszeitverkürzung um ein Jahr bzw. um ein halbes Jahr bei zweijährigen Ausbildungsberufen)
- Antrag des Auszubildenden auf Ausbildungszeitverkürzung; diesen Antrag kann die zuständige Kammer (z. B. die Industrieund Handelskammer), nach Anhörung von business und Schule, genehmigen
Gründe für die Verlängerung sind:
- Antrag des Auszubildenden um Ausbildungszeitverlängerung
- das Nichtbestehen der Abschlussprüfung (bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung, höchstens um ein Jahr)
Early termination without a degree
Während der Probezeit kann das Ausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist von beiden Seiten gelöst werden. Die Probezeit beträgt mindestens einen, höchstens drei Monate und ist im Ausbildungsvertrag geregelt. Nach Ablauf der Probezeit ist eine vorzeitige Beendigung des Ausbildungsverhältnisses nur möglich:
bei einem Berufswechsel, d. h., wenn der Auszubildende dem Ausbildenden die schriftliche Erklärung abgibt, dass er einen ganz anderen Beruf ergreifen will. Hierbei muss eine Kündigungsfrist von einem Monat eingehalten werden.
on the death of the trainee, if the trainee leaves the company within one month.
im Falle des Konkurses. Sowohl der Auszubildende als auch der Konkursverwalter können das Ausbildungsverhältnis innerhalb eines Monats mit sofortiger Wirkung kündigen, d. h. lösen.
Wenn ein wichtiger Grund vorliegt (§ 15 BBiG); beide Parteien können dann das Ausbildungsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist lösen. Als Beispiele hierfür können u. a. folgende Fälle genannt werden:
- der Ausbildende zahlt keine Vergütung
- trotz mehrerer Beschwerden (Abmahnung) wird der Auszubildende nicht ordnungsgemäß ausgebildet
- the trainee reveals trade secrets
- the trainee steals
Die fristlose, außerordentliche Kündigung muss schriftlich erfolgen. Der Kündigungsgrund muss dabei erläutert werden. Eine fristlose Kündigung ist nur dann wirksam, wenn sie spätestens 14 Tage nach Bekanntwerden des Kündigungsgrundes zugeht. Neben der fristlosen Kündigung hat der geschädigte Vertragspartner Anspruch auf Ersatz des nachgewiesenen Schadens (§ 16 BBiG).