Beer tax

Die Biersteuer ist eine bundesgesetzlich geregelte Verbrauchsteuer. Ihr Aufkommen (2003: 786 Mill. €) steht den Ländern zu. Sie wird von der Bundeszollverwaltung erhoben. Gegenstand der Biersteuer ist Bier sowie Mischungen von Bier mit nicht alkholischen Getränken unter Bezug auf bestimmte Positionen des Zolltarifs. Alkoholfreies Bier wird von der Steuer nicht erfasst.

Die Höhe der Steuer richtet sich nach dem Stammwürzgehalt des Bieres, gemessen in Grad Plato sowie nach der Gesamtjahreserzeugung der Brauerei. Der Regelsteuersatz beträgt zurzeit pro Hektoliter 0,787 € je Grad Plato. Die Biersteuer entsteht mit der Entfernung aus dem Steuerlager oder mit der Entnahme zum Verbrauch im Steuerlager. Tax debtor is the tax warehouse keeper or, in the case of imports, the importer

Die Biersteuer gehört zu den in der EU harmonisierten Verbrauchsteuern (Transport and excise taxes). A double burden arises because the beer tax in addition to the value added tax anfällt (Kaskadenwirkung).


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