Accident insurance - carriers, contributions and benefits

Der gesetzliche Unfallschutz gilt für Unfälle im business, auf dem Wege zum Betrieb, in der Schule, auf dem Heimweg von Betrieb oder Schule u. a.

Der Versicherungspflicht unterliegen alle nicht im Beamtenverhältnis stehenden Arbeitnehmer (Arbeiter, Gesellen, Auszubildende, Angestellte, Werk. meister) und die im Paragraph 539 der Reichsversicherungs-Ordnung (RV0) besonders genannten Personen, z. B. Heimarbeiter, aber auch Schüler, Kinder, die den Kindergarten besuchen u. a.

Träger der Unfallversicherung

Träger der Unfallversicherung sind die Berufsgenossenschaften. das sind Vereinigungen von Unternehmen desselben Gewerbezweiges. z. B. die Bau-Berufsgenossenschaft, der alle Baubetriebe angehören.

Beiträge der Unfallversicherung

Die Beiträge werden von den Unternehmen nach dem Pay-as-you-go system allein aufgebracht und richten sich nach der Gefahrenklasse, der die Arbeitnehmer in den Unternehmen unterliegen und nach der Jahreslohnsumme (bis zu einer Höchstgrenze je Beschäftigten). Die Unternehmen müssen jährlich die Zahl der Beschäftigten und deren Jahresverdienst melden.

Die Berufsgenossenschaften sind verpflichtet für die Verhütung von Unfällen alle geeigneten Mittel einzusetzen. Sie erlassen zu diesem Zweck Unfallverhütungsvorschriften. Sicherheitsbeauftragte müssen sich ständig davon überzeugen, dass die vorgeschriebenen Schutzvorrichtungen vorhanden sind.

Accident insurance benefits

The services consist of:

  • Heilbehandlung zur Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit
  • Verletztengeld zur wirtschaftlichen Sicherung des Verletzten Während der Zeit seiner Arbeitsunfähigkeit
  • Berufshilfe, insbesondere in jenen Fällen, in denen der Verletzte seinen bisherigen Beruf nicht mehr ausüben kann
  • Verletztenrente (Vollrente in Höhe von zwei Dritteln des Jahresarbeitsverdienstes bzw. Teilrente)
  • Death benefit
  • Survivor's pension (widow's pension, widower's pension, orphan's pension)

Die Anmeldung des Betriebes bei der zuständigen Berufsgenossenschaft binnen einer Woche muss die folgenden Angaben enthalten:

  • Object and type of company
  • the number of insured persons
  • den Eröffnungstag des Unternehmens

Im Unglücksfalle ist innerhalb von drei Tagen eine vom Unternehmer, vom Betriebsrat und vom Sicherheitsbeauftragten unterzeichnete Unfallanzeige zu erstatten an:

  • the professional association
  • the trade inspectorate
  • die Polizeibehörde (wenn der Verletzte stirbt)


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