Vehicle supplier

The term entrepreneur in sales tax law is extended to vehicle suppliers (§ 2a UStG). Persons (non-entrepreneurs) who deliver a new vehicle from Germany to the rest of the Community are treated like entrepreneurs for sales tax purposes. This means that private end consumers are also entrepreneurs.
Es wird daher vorgeschlagen, nur von Steuerpflichtigen auch im Umsatzsteuerrecht zu sprechen. Die Fahrzeuglieferung ist als innergemeinschaftliche Lieferung nach § 6a UStG steuerfrei. Der private Fahrzeuglieferer kann einen begrenzten Input tax deduction vornehmen (§ 15 IVa UStG) und ist zur Rechnungserteilung verpflichtet. Diese Regelung ist erforderlich um eine Entlastung von der inländischen Umsatzsteuer und eine Belastung mit der Umsatzsteuer im Bestimmungsland zu erreichen.

§ 2 a UStG regelt allerdings keine unentgeltliche Lieferung an eine in einem EU-Staat ansässige Person. Fahrzeuglieferer müssen eine USt-Voranmeldung abgeben. Sie erhalten aber keine USt-Identifikationsnummer. Die Kleinunternehmerregelung (§ 19 IV UStG) kommt nicht in Betracht. Small business owners in the UStG).

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