Verkehrsgeltung – Die Marke als geschützte Kennzeichnung der Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens zur Unterscheidung von denjenigen anderer Unternehmen entsteht überwiegend durch Eintragung in das Markenregister, kann aber auch durch Erlangung der so genannten Verkehrsgeltung entstehen (§ 4 Ziffer 2 Trademark Law).
This is the case when a symbol is recognized within the relevant public, ie a considerable part of the customers of such products, as a symbol for the products of a certain company.