Right of direction

Also known as: Right to give instructions, authority to give instructions

Der Begriff Direktionsrecht bezeichnet in Deutschland das Weisungsrecht eines Arbeitgebers gegenüber einem Arbeitnehmer auf der Grundlage eines gemeinsam geschlossenen Arbeitsvertrages.

Definition / Erklärung

Grundsätzlich ist ein Arbeitnehmer im Rahmen eines Arbeitsvertrages gegenüber seinem Arbeitgeber zur Arbeitsleistung verpflichtet. Für gewöhnlich werden in einem Arbeitsvertrag jedoch nur die Art und der Umfang der auszuführenden Arbeit geregelt.

However, details relating to the work to be performed are rarely included in an employment contract. For the purpose of a concrete determination of the work owed, the employer has a right of direction, which is also referred to as the right to manage or give instructions.

The following applies here: Je weniger zu erbringende Arbeitsleistungen in einem Arbeitsvertrag geregelt sind, umso größer ist der Konkretisierungsumfang durch Weisungen eines Arbeitgebers.

Legal basis of the right of direction

Arbeitgeberweisungen haben im Rahmen des Direktionsrechts einen einseitigen und als empfangsbedürftige Willenserklärung rechtsgeschäftlichen Charakter. Seit dem Jahr 2003 findet sich eine gesetzliche Regelung des Direktionsrechts in §106 der Gewerbeordnung (GewO).

Grundsätzlich darf der Arbeitgeber in Ausübung seines Direktionsrechts festlegen, welche Arten von Leistungen ein Arbeitnehmer ihm gegenüber zu erbringen hat. Hierbei hat der Arbeitgeber auch die Möglichkeit, bestimmte Aufgaben zuzuteilen oder auch wieder zu entziehen.

The right to direct also includes instructions that affect the order and behavior of an employee in a company. This includes, for example, instructions on the appearance of an employee, for example if the employer instructs them to wear uniform uniforms.

Limits of the right of direction

Seine Grenzen findet das Direktionsrecht in allen Gesetzen, die das kollektive Arbeitsrecht berühren. Hierzu zählen beispielsweise Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen. Aber auch das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates und der Arbeitsvertrag selbst haben Vorrang vor dem Direktionsrecht.

Ferner dürfen auf der Grundlage des Direktionsrechts keine Weisungen erfolgen, die gegen bestehende gesetzliche Verbote verstoßen oder als sittenwidrig anzusehen zu (§134 und §138 BGB).

Befolgt ein Arbeitnehmer eine derartige Weisung nicht, besteht seitens des Arbeitgebers kein Kündigungsgrund. Der Arbeitnehmer ist nicht verpflichtet, unzulässige Weisungen des Arbeitgebers zu befolgen.

Summary

  • Direktionsrecht ist Weisungsrecht eines Arbeitgebers gegenüber einem Arbeitnehmer
  • serves for the purpose of a concrete determination of the work performance owed
  • gesetzliche Regelung des Direktionsrechts in §106 der Gewerbeordnung (GewO)
  • keine Weisungen erlaubt die gegen bestehende gesetzliche Verbote verstoßen oder sittenwidrig sind


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