Aufstiegsfortbildung – beruflicher Aufstieg mit IHK Abschluss

Gerade in der heutigen schnelllebigen Zeit ist es wichtig, sich auch beruflich stets weiterzuentwickeln. Ansonsten wird man von anderen schnell überholt. In nahezu jeder Branche ist der Konkurrenzkampf sehr groß und wer beruflich weiter kommen will muss auch etwas dafür tun. Dazu gehören neben den entsprechenden Fähigkeiten und Qualifikationen auch jede Menge Motivation.

Eine Aufstiegsfortbildung nimmt nicht nur viel Zeit in Anspruch, sondern erzeugt auch viel Stress. Aber am Ende lohnt es sich, um einen weiteren Schritt auf der Karriereleiter nach oben zu machen und eine höhere Position im Unternehmen anzustreben.

Typische Abschlüsse einer Aufstiegsfortbildung

Fort- und Weiterbildungen kommen im Berufsleben sehr häufig vor. Oftmals fordern Arbeitgeber die Arbeitnehmer dazu auf, ihre Qualifikationen zu spezialisieren. In einigen Fällen sind es aber auch die Arbeitnehmer die sich Weiterentwickeln möchten, um so ihre Stellung im Unternehmen zu Stärken oder sich für höhere Aufgaben zu empfehlen. Wer die Motivation zu einer Aufstiegsfortbildung zeigt, wird langfristig auch beruflich mehr Erfolg haben.

Typische Abschlüsse einer Aufstiegsfortbildung sind Betriebswirt, Fachwirt, Meister oder Techniker.

Prüfung bei der Industrie- und Handelskammer

Aufstiegsfortbildung und berufliche Weiterbildung sind zwei völlig verschiedene Maßnahmen. Eine Aufstiegsfortbildung kann einen Zeitraum von bis zu 3 Jahren umfassen. Der Unterricht findet meist abends oder an den Wochenenden statt und am Ende sind Prüfungen abzulegen.

Für Aufstiegsfortbildungen gelten allerdings auch einige Zulassungsbedingungen. So müssen die Arbeitnehmer in der Regel eine abgeschlossene Berufsausbildung und eine gewisse Berufserfahrung nachweisen, um an einer Aufstiegsfortbildung teilnehmen zu können. Die Prüfung wird meistens von der IHK (Industrie- und Handelskammer) abgenommen.

Durch den erfolgreichen Abschluss einer Aufstiegsfortbildung wurden Qualifikationen und Fähigkeiten erworben, die einen beruflichen Aufstieg ermöglichen. Dieser kann in Form einer Beförderung im bisherigen Unternehmen oder durch einen Arbeitgeberwechsel erfolgen. Mit einer Aufstiegsfortbildung kann der Absolvent aber auch eine Hochschulzugangsberechtigung erlangen und im Anschluss ein Studium starten. Voraussetzung hierfür ist, dass der Abschluss dem Meister gleichgesetzt ist.

Die Aufstiegsfortbildung wird in der Regel berufsbegleitend durchgeführt und dauert bis zu 3 Jahre. Es besteht bei vielen Lehrgängen auch die Möglichkeit, die Fortbildung in Vollzeit zu absolvieren. Die meisten Arbeitgeber unterstützen ihre Arbeitnehmer bei einer Aufstiegsfortbildung. Schließlich profitieren die Arbeitgeber am Ende auch von gut ausgebildetem Fachpersonal, das langfristig an das Unternehmen gebunden werden soll.

Finanzierungsmöglichkeiten einer Aufstiegsfortbildung

Neben der Unterstützung durch den Arbeitgeber gibt es weitere lukrative Möglichkeiten der Aufstiegsfortbildung. Denn eine Aufstiegsfortbildung wird sehr teuer, die Kosten liegen bei mehreren Tausend Euro. Absolventen haben die Möglichkeiten das so genannte Aufstiegs-Bafög zu beantragen. Im Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzt steht der Grundsatz, dass jedem das Recht auf eine berufliche Weiterbildung zu gewähren ist, falls er selbst nicht genügend Mittel zur Verfügung hat. Um Aufstiegs-Bafög zu erhalten sind noch weitere Bedingungen zu erfüllen.

Rechtliche Grundlage: Die Teilnahme an Fortbildungsmaßnahmen, mit denen Prüfungen für Abschlüsse auf der Grundlage der §§ 53, 54 BBiG und der §§ 42a, 51a HandwO oder auf vergleichbare Abschlüsse nach bundes- und landesrechtlichen Regelungen vorbereitet werden, werden nach Maßgabe des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) i.d.F. vom 15.06.2016 (BGBl. I S. 1450) m.spät.Änd. gefördert (Meister-BaföG).