Zugewinngemeinschaft

Zugewinngemeinschaft ist eine Vereinbarung über den Güterstand zwischen Ehepartnern. Die Vermögen der beiden Partner bleiben rechtlich völlig getrennt. Jeder verwaltet sein Vermögen auf eigene Rechnung, er braucht allerdings die Zustimmung des Partners, wenn er sein Vermögen als Ganzes oder Gegenstände des ehelichen Hausrats verkaufen will. Bei Beendigung der Ehe wird der zugewinn ausgeglichen.

Er ist der Betrag, um den das Vermögen eines Ehegatten am Ende einer Ehe dessen Vermögen am Anfang der Ehe übersteigt. Im Gegensatz zur Zugewinngemeinschaft gibt es auch die im Ehevertrag geregelten Güterstände, die der Vertragsfreiheit unterliegen sowie die im BGB geregelten Güterstände derGütergemeinschaft und der Gütertrennung.

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